23. Mai 2017

Erfordernis eines Erbennachweises gem. § 35 GBO bei Vorliegen einer transmortalen Vollmacht

Das OLG München hat mit Beschluss vom 04. August 2016 – 34 Wx 110/16 entschieden, dass der längerlebende Ehegatte die Eigentumsumschreibung der Grundstückshälfte (Miteigentumsanteil) der verstorbenen Ehefrau unabhängig von seiner Erbenstellung und einem Erbschein auch verlangen kann, wenn seine Ehefrau ihm zu Lebzeiten dazu eine notarielle Vollmacht erteilt hat, die ausdrücklich auch nach ihrem Tod gelten soll (sog. transmortale Vollmacht).

Wählt der mögliche Erbe diesen Weg der Eigentumsumschreibung im Grundbuch, muss er allerdings auch die dafür anfallenden Gebühren tragen, während die Umschreibung des Grundbuches als Erbe in den ersten beiden Jahren ab dem Erbfall keine Gebühren beim Grundbuchamt auslöst.