Gerne stehe ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung und Fachkompetenz in Erbrechtsfragen zur Verfügung, um Sie zu beraten und außergerichtlich und gerichtlich zu vertreten.
Vor dem Erbfall begleite ich Sie als Rechtsanwältin Schritt für Schritt bei der Gestaltung Ihrer Vermögensnachfolge. Dies gilt auch für ausländische EU – Bürger/innen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland (EU – Erbrechtsverordnung).
Nach dem Erbfall unterstütze ich Sie in allen rechtlichen Fragen der Abwicklung des Erbfalls und diesbezüglicher Streitigkeiten. Besondere Erfahrungen und Kenntnisse bestehen in der anwaltlichen Vertretung von Miterben sowie der Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen.