Erbrecht

Gerne stehe ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung und Fachkompetenz in Erbrechtsfragen zur Verfügung, um Sie zu beraten und außergerichtlich und gerichtlich zu vertreten.

Vor dem Erbfall begleite ich Sie als Rechtsanwältin Schritt für Schritt bei der Gestaltung Ihrer Vermögensnachfolge. Dies gilt auch für ausländische EU – Bürger/innen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland (EU – Erbrechtsverordnung).

Nach dem Erbfall unterstütze ich Sie in allen rechtlichen Fragen der Abwicklung des Erbfalls und diesbezüglicher Streitigkeiten. Besondere Erfahrungen und Kenntnisse bestehen in der anwaltlichen Vertretung von Miterben sowie der Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen.

Nach dem Erbfall sollten insbesondere folgende Fragen zur Vermeidung von rechtlichen Nachteilen schnellstmöglich geklärt werden:

  • Wer ist Erbe nach der gesetzlichen Erbfolge?
  • Liegt ein Testament oder Erbvertrag vor und ist diese Verfügung wirksam? Könnte diese angefochten werden?
  • Gibt es Pflichtteilsansprüche?
  • Wie gehe ich mit abgeschlossenen Lebensversicherungen um?
  • Was passiert mit Immobilien, Anteilen an Gesellschaften, einem landwirtschaftlichen Betrieb oder Bankkonten im Ausland?
  • Welche Fristen gelten?
  • Brauche ich einen Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis?